Urlaub auf Balkonien – Was ist eigentlich erlaubt und was nicht?
Der Balkon bzw. die Terrasse ist auch ein offener Raum und daher nicht nur Privatsache. Demnach dürfen wir als Vermieter in gewisser Maßen mitreden. 1. Wie darf der Balkon dekoriert werden? Möbel, Rasenteppich, Holzböden: Ja, solange man damit nicht das Erscheinungsbild des Hauses erheblich beeinträchtigt oder Nachbarn stört. Bei Belägen wie Holzböden, darf die Brüstungshöhe …